AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen ( AGB )
DOBBERTIN Industrie-Elektronik Ulrich und Andreas Dobbertin GbR
Brahmsstraße
9
– D-68782
Brühl
Tel. 06202 71417
Fax 06202 75509
E-Mail:
info@dobbertin-elektronik.de
Steuer-ID.: DE361725625
1.) Allgemeines
Allen
Lieferungen und Leistungen der DOBBERTIN Industrie-Elektronik liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung von DOBBERTIN Industrie-Elektronik sowie der Schriftform.
2.)
Bestellungen
Der Mindestbestellwert beträgt: € 50,00
Bitte
kontrollieren Sie anhand der Auftragbestätigung, die Sie nach Ihrer Bestellung erhalten, ob die Bestellung richtig verarbeitet wurde.
Anhand der Daten, die in der AB aufgelistet sind, versenden wir
Ihre Bestellung. Bitte kontrollieren Sie auch Ihre Adresse. Wir behalten
uns vor, Bestellungen nachträglich zu stornieren. Hierbei erfolgt eine
Benachrichtigung. Bei
Fragen zu Bestellungen, Lieferungen, Rücksendungen wenden
Sie sich bitte per Fax oder E-Mail an uns. Sie erhalten umgehend die gewünschte
Auskunft.
3.)
Preise, Zahlungen (1)
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager. Der Versand der bestellten Waren erfolgt nach unserer Wahl. Wir
liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen
gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu
versichern.
(2) Zahlungen für Bestellungen erfolgen wahlweise gemäß der von Ihnen ausgewählten Zahlungsart : - im unwiderruflichem Lastschriftverfahren - nach Vorkasse auf eines unserer Konten - per Nachnahme Der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse (3) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur bei Vorkasse.
(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Auch dann kann der Käufer nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.) Lieferung und Lieferzeiten (1)
Unsere Produkte und Preise sind brandaktuell.
Terminschwierigkeiten unserer Lieferanten können aber auch wir nicht
verhindern. Einige Produkte könnten daher nicht sofort lieferbar sein.
DOBBERTIN Industrie-Elektronik
wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten
pünktlich einhalten, vorausgesetzt,
wir werden rechtzeitig von unseren Lieferanten beliefert.
(2)
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
(3)
Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten
sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Letzteres aber nur,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte,
auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte.
5.) Transport
Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmen übergeben worden ist.
Dieses gilt auch dann, wenn
DOBBERTIN Industrie-Elektronik
die Transportkosten
(Nachlieferungen) übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden
hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
6.) Versendung - Verpackung
Wir liefern per DHL mit Sendungsverfolgung. Versandvorschriften des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Teillieferungen sind zulässig.
Falls nicht anders gesondert vereinbart, trägt der
Besteller die Kosten der Verpackung und Versendung.
Bei
Lieferungen ins Ausland liefern wir mit DHL oder GLS. Die Kosten werden Ihnen
mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
7.)
Rückgaberecht
a.
Sie haben die Möglichkeit, die bestellte Ware bei berechtigten
Gründen innerhalb von 2
Wochen zurück zu geben. Die zweiwöchige Rückgabefrist
beginnt mit Erhalt der bestellten Ware. Dieses Rücktrittsrecht gilt
nicht für Programmiergeräte und Converter, die bereits benutzt wurden.
(Geöffnete Originalverpackungen)
Soll ein Converter zurückgegeben werden, muss das vom
Hersteller genehmigt werden. Es muss mit einer Wiedereingliederungs-Gebühr
von 25-30% des Kaufpreises gerechnet werden.
Es können nur Converter zurückgegeben werden, bei denen das
Siegel der Umverpackung unversehrt ist. b. Rücksendungen sind freizumachen, d. h. Sie tragen die Kosten für
die Rücksendung. Alle Rücksendungen, die UNFREI an uns geschickt
werden, gehen postwendend an den Absender zurück. Die Kosten der
unfreien Rücksendung werden nicht erstattet. c. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht ,
trägt DOBBERTIN Industrie-Elektronik
die Rücksendekosten.
d. Sollte
die Ware bei Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen oder sollte sie nicht mehr in einem verkaufsfähigen Zustand
sein, ist der Käufer zum Ersatz des Wertes der Ware und zum Ersatz der
Wertminderung bei Gebrauchsspuren verpflichtet, soweit der Käufer den
Verlust bzw. die Verschlechterung zu vertreten hat.
8.)
Eigentumsvorbehalt
Alle
unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen
Verkehr geht das Eigentum
erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
mit dem Käufer auf
diesen über.
9.)
Gewährleistung a. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, sind wir nach Wahl berechtigt, den fehlenden Liefergegenstand
nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt,
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des
Vertrages (Wandlung) zu
verlangen.
b.
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,
dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und
nicht offensichtliche Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen nach
Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß § 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des
fehlerhaften Liefergegenstandes bei ihm oder uns zu gestatten. Sofern
der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung
befreit.
d. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.
e.
Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns
zu verweisen.
f. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch
uns schriftlich anerkannt oder sie sei rechtskräftig festgestellt.
10.)
Haftung und Datenschutz
(1)
Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder
Falschlieferung oder Nichtfunktion
der von bei DOBBERTIN Industrie-Elektronik bezogenen Produkte entstehen, wird ausgeschlossen.
Die Haftung von DOBBERTIN Industrie-Elektronik
bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns
angebotenen Produkte. (2) DOBBERTIN
Industrie-Elektronik
ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu
speichern und zu verarbeiten.
11.)
Copyright
Alle
Seiten der Onlinepräsenz sowie alle Dateien und Daten auf dem Server
sind unser Eigentum oder sind
Eigentum unseres Vertragspartners. Alle eingetragenen Warenzeichen,
Markennamen und Bilder sind
Eigentum ihrer Inhaber und werden nur zur Beschreibung der Produkte
benutzt.
12.) Gerichtsstand,
Erfüllungsort und Rechtsordnung
(1)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN
– Kaufrechtes gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer
nicht.
(2)
Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand unser Geschäftssitz
vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch
am Ort des Sitzes des Käufers zu klagen.
13.) Sonstige
Vereinbarungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt. Für diesen Fall verpflichten
sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame
Regelung zu
vereinbaren,
die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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