DOBBERTIN Industrie-Elektronik

 

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

DOBBERTIN Industrie-Elektronik

Ulrich und Andreas Dobbertin GbR 

Brahmsstraße 9 – D-68782 Brühl

Tel. 06202 71417

Fax 06202 75509

E-Mail: info@dobbertin-elektronik.de 

Steuer-ID.: DE361725625

  

1.) Allgemeines 

Allen Lieferungen und Leistungen der DOBBERTIN Industrie-Elektronik liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von DOBBERTIN  Industrie-Elektronik sowie der Schriftform. 

  

2.) Bestellungen

Der Mindestbestellwert beträgt: € 50,00 

Bitte kontrollieren Sie anhand der Auftragbestätigung, die Sie nach Ihrer Bestellung erhalten, ob die Bestellung richtig verarbeitet wurde. Anhand der Daten, die in der AB aufgelistet sind, versenden wir Ihre Bestellung. Bitte kontrollieren Sie auch Ihre Adresse. Wir behalten uns vor, Bestellungen nachträglich zu stornieren. Hierbei erfolgt eine Benachrichtigung. Bei Fragen zu Bestellungen, Lieferungen, Rücksendungen  wenden Sie sich bitte per Fax oder E-Mail an uns. Sie erhalten umgehend die gewünschte Auskunft. 

 

   3.) Preise, Zahlungen

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager. Der Versand der bestellten Waren erfolgt nach unserer Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. 

  

(2) Zahlungen für Bestellungen erfolgen wahlweise gemäß der von Ihnen ausgewählten Zahlungsart : 

-  im unwiderruflichem Lastschriftverfahren 

-   nach Vorkasse auf eines unserer Konten 

-   per Nachnahme

Der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse

(3) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur bei Vorkasse. 

  

(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. 

  

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Auch dann kann der Käufer nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  

4.) Lieferung und Lieferzeiten 

(1) Unsere Produkte und Preise sind brandaktuell. Terminschwierigkeiten unserer Lieferanten können aber auch wir nicht verhindern. Einige Produkte könnten daher nicht sofort lieferbar sein. DOBBERTIN Industrie-Elektronik wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten, vorausgesetzt, wir werden rechtzeitig von unseren Lieferanten beliefert.

                                

(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 

  

(3) Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte, auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte.

   

5.) Transport 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist. Dieses gilt auch dann, wenn DOBBERTIN  Industrie-Elektronik die Transportkosten (Nachlieferungen) übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

  

6.) Versendung - Verpackung 

Wir liefern per DHL mit Sendungsverfolgung.
Wir besorgen die Verpackung der Ware nach bestem Ermessen.

Versandvorschriften des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Teillieferungen sind zulässig.

Falls nicht anders gesondert vereinbart, trägt der Besteller die Kosten der Verpackung und Versendung.

Bei Lieferungen ins Ausland liefern wir mit DHL oder GLS. Die Kosten werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

 

7.) Rückgaberecht 

a. Sie haben die Möglichkeit, die bestellte Ware bei berechtigten Gründen innerhalb von 2 Wochen zurück zu geben. Die zweiwöchige Rückgabefrist beginnt mit Erhalt der bestellten Ware. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Programmiergeräte und Converter, die bereits benutzt wurden. (Geöffnete Originalverpackungen)

Soll ein Converter zurückgegeben werden, muss das vom Hersteller genehmigt werden. Es muss mit einer Wiedereingliederungs-Gebühr von 25-30% des Kaufpreises gerechnet werden.

Es können nur Converter zurückgegeben werden, bei denen das Siegel der Umverpackung unversehrt ist.

b. Rücksendungen sind freizumachen, d. h. Sie tragen die Kosten für die Rücksendung. Alle Rücksendungen, die UNFREI an uns geschickt werden, gehen postwendend an den Absender zurück. Die Kosten der unfreien Rücksendung werden nicht erstattet.

c. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht , trägt DOBBERTIN  Industrie-Elektronik die Rücksendekosten.

d. Sollte die Ware bei Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen oder sollte sie nicht mehr in einem verkaufsfähigen Zustand sein, ist der Käufer zum Ersatz des Wertes der Ware und zum Ersatz der Wertminderung bei Gebrauchsspuren verpflichtet, soweit der Käufer den Verlust bzw. die Verschlechterung zu vertreten hat.

 

8.) Eigentumsvorbehalt 

        Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer auf diesen über.

  

9.) Gewährleistung 

a.  Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter  Eigenschaften gehört, sind wir nach Wahl berechtigt, den fehlenden Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung  berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Wandlung)  zu verlangen.

  

b. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. 

   

c. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes bei ihm oder uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. 

  

d. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 

  

e.  Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

  

f. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sie sei rechtskräftig festgestellt.  

  

10.)  Haftung und Datenschutz    

(1)  Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion der von bei DOBBERTIN  Industrie-Elektronik bezogenen Produkte entstehen, wird ausgeschlossen. 

 

Die Haftung von DOBBERTIN  Industrie-Elektronik bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkte.

(2)    DOBBERTIN  Industrie-Elektronik ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

  

11.)  Copyright  

        Alle Seiten der Onlinepräsenz sowie alle Dateien und Daten auf dem Server sind unser Eigentum oder sind Eigentum unseres Vertragspartners. Alle eingetragenen Warenzeichen, Markennamen und Bilder sind Eigentum ihrer Inhaber und werden nur zur Beschreibung der Produkte benutzt.

      

       12.) Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsordnung 

(1)  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechtes gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht. 

      

(2)  Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes des Käufers zu klagen.

 

       13.)  Sonstige Vereinbarungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

 Stand01.07.2023